Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Auftrag, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Bundesland Berlin zu kontrollieren, in Fragen des Datenschutzes zu informieren, zu beraten und so Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern.

Ihrer Kontrolle und Aufsicht unterliegen sowohl die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin als auch die nicht-öffentlichen (privaten) Stellen (z.B. Unternehmen, Vereine) mit Sitz in Berlin. Seit 1999 hat sie darüber hinaus auch die Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang sicherzustellen.